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Hahn/Vesting, Rundfunkrecht
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeines Literaturverzeichnis
Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag
B. Kommentar
II. Abschnitt. Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§§ 11-19)
§ 14 Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Rn. 15-107)
IV. Die legislative Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und die Prüfungskriterien bei der Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Rn. 30-98)
2. Prüfungskriterien bei der Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Rn. 32-54)
a) Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs auf der Grundlage von Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten (Rn. 33-34)
b) Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Einschluss von Rationalisierungspotentialen (Rn. 35-54)
aa) Der Wirtschaftlichkeitsbegriff (Rn. 36)
bb) Reichweite und Eindringtiefe der Kontrollkompetenz der KEF im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Rn. 37-44)
cc) Reichweite und Eindringtiefe der Kontrollkompetenz der KEF im Hinblick auf Rationalisierungs- und Kooperationspotentiale (Rn. 45-49)
dd) Heranziehung weiterer Vergleichsparameter für die Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Rn. 50-54)
Zweiter Teil. Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Dritter Teil. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Vierter Teil. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Anhang
Sachverzeichnis

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

RStV § 11 Auftrag Eifert/Eicher Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008 Rn 1-120   § 11 Auftrag (1) 1Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat durch die Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken. 2Er kann programmbegleitend Druckwerke und Telemedien mit programmbezogenem Inhalt anbieten. (2) 1Der öffentlich-rechtliche

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