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Hahn/Vesting, Rundfunkrecht
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeines Literaturverzeichnis
Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag
B. Kommentar
II. Abschnitt. Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§§ 11-19)
§ 14 Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Rn. 15-107)
IV. Die legislative Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und die Prüfungskriterien bei der Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Rn. 30-98)
1. Legislative Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (Rn. 30-31)
2. Prüfungskriterien bei der Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Rn. 32-54)
a) Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs auf der Grundlage von Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten (Rn. 33-34)
b) Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Einschluss von Rationalisierungspotentialen (Rn. 35-54)
3. Das Kriterium des bestandsbezogenen Bedarfs (Rn. 55-74)
4. Das Kriterium des entwicklungsbezogenen Bedarfs (Rn. 75-87)
5. Einbeziehung der allgemeinen und medienspezifischen Kostenentwicklung (Rn. 88-94)
6. Berücksichtigung der Entwicklung der Erträge (Rn. 95-98)
Zweiter Teil. Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Dritter Teil. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Vierter Teil. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Anhang
Sachverzeichnis

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

RFinStV I. Abschnitt. Verfahren zur Rundfunkgebühr Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008   I. Abschnitt. Verfahren zur Rundfunkgebühr § 1 Bedarfsanmeldung (1) Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten des Landesrechts auf der Grundlage von Einzelanmeldungen ihrer Mitglieder, die Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“ (ZDF) und die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ melden im Abstand von zwei Jahren ihren

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