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Hahn/Vesting, Rundfunkrecht
a) Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen (Rn. 97-98)
Schulz in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht | RStV § 2 Rn. 97-98 | 2. Auflage 2008