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RStV IV. Abschnitt. Revision, Ordnungswidrigkeiten Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008   IV. Abschnitt. Revision, Ordnungswidrigkeiten § 48 Revision zum Bundesverwaltungsgericht In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages beruhe. § 49 Ordnungswidrigkeiten (1) 1Ordnungswidrig

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