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RFinStV I. Abschnitt. Verfahren zur Rundfunkgebühr Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008   I. Abschnitt. Verfahren zur Rundfunkgebühr § 1 Bedarfsanmeldung (1) Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten des Landesrechts auf der Grundlage von Einzelanmeldungen ihrer Mitglieder, die Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“ (ZDF) und die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ melden im Abstand von zwei Jahren ihren

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