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- Holzapfel/Pöllath/Bergjan/Engelhardt, Unternehmenskauf in Recht und Praxis, 16. A. 2021
- Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck'sches M&A-Handbuch, 2. A. 2022
- Schulte/Kloos, Handbuch Öffentliches Wirtschaftsrecht, 1. A. 2016
- Schwarz, Handbuch Filmrecht, 6. A. 2021
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- Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts, 4. A. 2020
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Formulare zum Thema0

Hahn/Vesting, Rundfunkrecht |
Vorwort |
Bearbeiterverzeichnis |
Abkürzungsverzeichnis |
Allgemeines Literaturverzeichnis |
Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag |
Zweiter Teil. Rundfunkgebührenstaatsvertrag |
B. Kommentar |
§ 8 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, Datenübermittlung |
B. Inhalt der Vorschrift im Einzelnen (Rn. 7-47) |
II. Datenschutzrechtliche Stellung der mit dem Rundfunkgebühreneinzug beauftragten anderen Stelle (Abs. 2) (Rn. 10-17) |
1. Beauftragung einer anderen Stelle mit dem Rundfunkgebühreneinzug (Abs. 2 Satz 1) (Rn. 10) |
2. Die GEZ als andere Stelle i. S. v. Abs. 2 (Rn. 11) |
3. Auftragsdatenverarbeitung durch die mit der Einziehung der Rundfunkgebühren beauftragten Stelle (Rn. 12) |
4. Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Abs. 2 Satz 2) (Rn. 13) |
5. Zusammenarbeit mit dem nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt zuständigen Datenschutzbeauftragten (Abs. 2 Satz 3) (Rn. 14-16) |
6. Analoge Anwendung der für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten geltenden Bestimmungen des BDSG (Abs. 2 Satz 4) (Rn. 17) |
Dritter Teil. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag |
Vierter Teil. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag |
Anhang |
Sachverzeichnis |
Siehe auch ...
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