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Formulare zum Thema0
| Hahn/Vesting, Rundfunkrecht |
| Vorwort |
| Bearbeiterverzeichnis |
| Abkürzungsverzeichnis |
| Allgemeines Literaturverzeichnis |
| Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag |
| Zweiter Teil. Rundfunkgebührenstaatsvertrag |
| B. Kommentar |
| § 8 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, Datenübermittlung |
| B. Inhalt der Vorschrift im Einzelnen (Rn. 7-47) |
| I. Auftragsdatenverarbeitung bei der Ermittlung von Rundfunkteilnehmern durch Dritte (Abs. 1) (Rn. 7-9) |
| II. Datenschutzrechtliche Stellung der mit dem Rundfunkgebühreneinzug beauftragten anderen Stelle (Abs. 2) (Rn. 10-17) |
| 1. Beauftragung einer anderen Stelle mit dem Rundfunkgebühreneinzug (Abs. 2 Satz 1) (Rn. 10) |
| 2. Die GEZ als andere Stelle i. S. v. Abs. 2 (Rn. 11) |
| 3. Auftragsdatenverarbeitung durch die mit der Einziehung der Rundfunkgebühren beauftragten Stelle (Rn. 12) |
| 4. Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Abs. 2 Satz 2) (Rn. 13) |
| 5. Zusammenarbeit mit dem nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt zuständigen Datenschutzbeauftragten (Abs. 2 Satz 3) (Rn. 14-16) |
| 6. Analoge Anwendung der für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten geltenden Bestimmungen des BDSG (Abs. 2 Satz 4) (Rn. 17) |
| III. Datenübermittlung an andere Rundfunkanstalten (Abs. 3) (Rn. 18-24) |
| IV. Ermächtigungsgrundlage für die Datenverwendung (Abs. 4) (Rn. 25-47) |
| Dritter Teil. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag |
| Vierter Teil. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag |
| Anhang |
| Sachverzeichnis |