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aktuelle Vorschrift0
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Hahn/Vesting, Rundfunkrecht
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Vierter Teil. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
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Teil B. Kommentar (§ 1 - § 15)
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§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht-privaten Bereich
- A. Allgemeines
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B. Die Vorschrift im Einzelnen
- I. Beitragspflicht für Betriebsstätten (Abs. 1)
- II. Beitragspflicht für Gästezimmer und Kraftfahrzeuge (Abs. 2)
- III. Höchstens ein Rundfunkbeitrag für besondere Einrichtungen (Abs. 3)
- IV. Freistellungsantrag wegen Betriebsstilllegung (Abs. 4)
- V. Beitragsfreiheit für besondere Betriebsstätten (Abs. 5)
- VI. Beitragsfreiheit für Rundfunkanstalten und Landesmedienanstalten sowie diplomatische Vertretungen (Abs. 6)
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§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht-privaten Bereich
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Teil B. Kommentar (§ 1 - § 15)
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Vierter Teil. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag