-
-
2
-
5
-
- Galli, Sportmanagement, 2. A. 2012
- Gloy/Loschelder/Danckwerts, Wettbewerbsrecht, 5. A. 2019
- Herdegen/Masing/Poscher/Gärditz, Handbuch des Verfassungsrechts, 1. A. 2021
- Raue/Hegemann, MAH Urheber- und Medienrecht, 3. A. 2023
- Stern/Sodan/Möstl, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund, 2. A. 2022
-
1
-
-
1
-
-
Formulare zum Thema0
-
Hahn/Vesting, Rundfunkrecht
-
Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag
-
B. Kommentar (§ 1 - § 64)
-
II. Abschnitt. Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§ 11 - § 19a)
-
§ 14 Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
-
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- I. Das Spannungsfeld Rundfunkfreiheit und Festlegungskompetenz
- II. Der Vorlagebeschluss des BayVGH vom 6. 7. 1988
- III. Das Rundfunkgebührenurteil des BVerfG vom 22. 2. 1994 und die daraus resultierenden verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Rundfunkgebührenfestsetzungsverfahren
-
IV. Die legislative Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und die Prüfungskriterien bei der Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- 1. Legislative Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben
- 2. Prüfungskriterien bei der Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- 3. Das Kriterium des bestandsbezogenen Bedarfs
- 4. Das Kriterium des entwicklungsbezogenen Bedarfs
- 5. Einbeziehung der allgemeinen und medienspezifischen Kostenentwicklung
- 6. Berücksichtigung der Entwicklung der Erträge
- 7. Berücksichtigung der Anlage, Verzinsung und zweckbestimmten Verwendung der Überschüsse, die als Differenz von Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen entstehen
- V. Verpflichtung zur Erreichung eines hohen Grades an Objektivierbarkeit nach Abs. 3
- VI. Unterrichtung der KEF über die Prüfungsergebnisse der Landesrechnungshöfe
- VII. Staatsvertragliche Rundfunkgebührenfestsetzung nach Abs. 5
-
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
-
§ 14 Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
-
II. Abschnitt. Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§ 11 - § 19a)
-
B. Kommentar (§ 1 - § 64)
-
Erster Teil. Rundfunkstaatsvertrag
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen