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§ 8 Höhe des Rundfunkbeitrags

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird auf monatlich 17,50 Euro festgesetzt. Badura, Rundfunkfreiheit und Finanzautonomie,


Zitiervorschlag:
Beck RundfunkR/Libertus, 4. Aufl. 2018, RFinStV § 8

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