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Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht
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Erster Teil. Medienstaatsvertrag
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Medienstaatsvertrag (MStV)
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VI. Abschnitt. Übertragungskapazitäten, Freie Verbreitung (§ 100 - § 103)
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§ 103 Freie Verbreitung
- A. Allgemeines
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B. Besonderes
- I. Verbreitung bundesweit empfangbarer Fernsehprogramme (Abs. 1)
- II. Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen nach Abs. 2
- III. Zuständigkeit für Aussetzungs- und Untersagungsentscheidungen (Abs. 1 und 2)
- IV. Landesrechtliche Regelungen zur analogen Kanalbelegung (Abs. 3)
- V. Spezielle Maßnahmen gegen auf Deutschland ausgerichtete ausländische Mediendienste (Abs. 4)
- C. Rechtsschutz
- D. Würdigung
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§ 103 Freie Verbreitung
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VI. Abschnitt. Übertragungskapazitäten, Freie Verbreitung (§ 100 - § 103)
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Medienstaatsvertrag (MStV)
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Erster Teil. Medienstaatsvertrag