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Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht
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Erster Teil. Medienstaatsvertrag
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Medienstaatsvertrag (MStV)
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VII. Abschnitt. Medienaufsicht (§ 104 - § 113)
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§ 106 Zuständige Landesmedienanstalt
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B. Besonderes
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IV. Zuständigkeiten nach Abs. 2
- 1. Zuständigkeit nach Abs. 2 S. 1: Aufsicht nach Zulassung und Zuweisung sowie nach Anzeige einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche
- 2. Zuständigkeit im Fall des Abs. 2 S. 2–4: Aufsicht über Medienintermediäre
- 3. Zuständigkeit nach Abs. 2 S. 5, 6: Anerkennung und Beaufsichtigung von Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle
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IV. Zuständigkeiten nach Abs. 2
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B. Besonderes
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§ 106 Zuständige Landesmedienanstalt
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VII. Abschnitt. Medienaufsicht (§ 104 - § 113)
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Medienstaatsvertrag (MStV)
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Erster Teil. Medienstaatsvertrag