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Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht
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Erster Teil. Medienstaatsvertrag
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Medienstaatsvertrag (MStV)
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IV. Abschnitt. Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk
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3. Unterabschnitt. Sicherung der Meinungsvielfalt (§ 59 - § 68)
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§ 65 Sendezeit für unabhängige Dritte
- A. Allgemeines
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B. Einzelerläuterungen
- I. Anforderungen an Fensterprogramme (Abs. 1)
- II. Dauer des Fensterprogramms (Abs. 2)
- III. Unabhängigkeit des Fensterprogrammanbieters (Abs. 3)
- IV. Auswahl des Fensterprogrammveranstalters (Abs. 4)
- V. Vertragsverhältnis Fensterprogrammanbieter und Hauptprogrammveranstalter (Abs. 5)
- VI. Zulassung durch Landesmedienanstalt (Abs. 6)
- C. § 60 Abs. 5 im Verhältnis zu § 60 Abs. 2 (Fensterprogramme und allgemeine Konzentrationskontrolle)
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§ 65 Sendezeit für unabhängige Dritte
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3. Unterabschnitt. Sicherung der Meinungsvielfalt (§ 59 - § 68)
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IV. Abschnitt. Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk
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Medienstaatsvertrag (MStV)
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Erster Teil. Medienstaatsvertrag