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Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht
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Erster Teil. Medienstaatsvertrag
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Medienstaatsvertrag (MStV)
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IV. Abschnitt. Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk
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4. Unterabschnitt. Finanzierung, Werbung (§ 69 - § 73)
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§ 70 Dauer der Fernsehwerbung
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B. Dauer der Werbung in privaten Programmen
- I. Abgrenzung
- II. Dauer der Werbung
- III. Begleitmaterialien und Hinweise des Veranstalters auf eigene Sendungen (Abs. 2)
- IV. Aufsicht und Rechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeiten
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B. Dauer der Werbung in privaten Programmen
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§ 70 Dauer der Fernsehwerbung
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4. Unterabschnitt. Finanzierung, Werbung (§ 69 - § 73)
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IV. Abschnitt. Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk
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Medienstaatsvertrag (MStV)
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Erster Teil. Medienstaatsvertrag