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Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstraftrecht
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3. Teil: Praktische Hinweise für die anwaltliche Tätigkeit
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§ 10 Verhaltensmaßregeln
- I. Schweigen
- II. Keine eigenen Ermittlungen des Beamten
- III. Keine Vernichtung, Veränderung, Unterdrückung etc. von Beweismitteln
- IV. Keine Nutzung dienstlicher Mittel zu Verteidigungszwecken
- V. Keine Verteidigerbesprechung während der Dienstzeit
- VI. Keine Presseerklärung des Beamten
- VII. Aussagegenehmigung
- § 11 Koordinierung der Verteidigung und Vertretung des Beamten
- § 12 Anwaltliche Vergütung
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§ 10 Verhaltensmaßregeln
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3. Teil: Praktische Hinweise für die anwaltliche Tätigkeit