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Hoffmann, Personensorge
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§ 2 Befugnis rechtlicher Eltern zur Personensorge
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X. Aufgaben des Jugendamts im Kontext von Vaterschaftsfeststellung, Begründung und Ausübung gemeinsamer elterlicher Sorge
- 1. Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung
- 2. Beistandschaft
- 3. Beratung zur Herstellung gemeinsamer Sorge
- 4. Beurkundung von Erklärungen
- 5. Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter
- 6. Beratung und Unterstützung bei der Ausübung gemeinsamer Sorge
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X. Aufgaben des Jugendamts im Kontext von Vaterschaftsfeststellung, Begründung und Ausübung gemeinsamer elterlicher Sorge
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§ 2 Befugnis rechtlicher Eltern zur Personensorge