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- Böttger, Wirtschaftsstrafrecht, 3. A. 2023
- Herdegen/Masing/Poscher/Gärditz, Handbuch des Verfassungsrechts, 1. A. 2021
- Morlok/Martin, Staatsorganisationsrecht, 6. A. 2023
- Müller/Richter/Ziekow, Handbuch Zuwendungsrecht, 2. A. 2025
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- Richter, Stiftungsrecht, 2. A. 2023
- Spiecker gen. Döhmann/Bretthauer, Dokumentation zum Datenschutz, 99 2025
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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
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2 Allgemeine Überlegungen
- 2.1 Was versteht man unter ATT?
- 2.2 Welche typischen Beispiele für ATT gibt es?
- 2.3 Ändert der Einsatz von ATT etwas am Ziel der Abschlussprüfung nach den vom IDW festgestellten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen (GoA)?
- 2.4 Welche Bedeutung hat der Einsatz von ATT für die Abschlussprüfung?
- 2.5 Was ist beim Einsatz von ATT in Bezug auf die kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers zu beachten?
- 2.6 Besteht eine Pflicht zum Einsatz von ATT bei der Abschlussprüfung?
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2 Allgemeine Überlegungen
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Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
Siehe auch ...
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