-
11
-
68
-
- Graf von Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, 52. EL Oktober 2025
- Hack, Energie-Contracting, 3. A. 2015
- IDW Assurance, 2. A. 2021
- mehr...
- Maslaton, Windenergieanlagen, 3. A. 2026
- Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck'sches M&A-Handbuch, 2. A. 2022
- Pritzsche/Vacha, Energierecht, 2. A. 2024
- schließen...
-
2
-
Formulare zum Thema0
-
IDW Verlautbarungen
-
F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
-
Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
- 1 Vorwort
-
2 Allgemeine Überlegungen
- 2.1 Was versteht man unter ATT?
- 2.2 Welche typischen Beispiele für ATT gibt es?
- 2.3 Ändert der Einsatz von ATT etwas am Ziel der Abschlussprüfung nach den vom IDW festgestellten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen (GoA)?
- 2.4 Welche Bedeutung hat der Einsatz von ATT für die Abschlussprüfung?
- 2.5 Was ist beim Einsatz von ATT in Bezug auf die kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers zu beachten?
- 2.6 Besteht eine Pflicht zum Einsatz von ATT bei der Abschlussprüfung?
- 3 Einsatzmöglichkeiten von ATT
- 4 Ablauf des Einsatzes von ATT
- 5 Qualitätssicherung bei der Nutzung der Analyseergebnisse
- 6 Datensicherheit und Datenschutz beim Abschlussprüfer
- 7 Dokumentation
- Anlage
-
Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
-
F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen