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- Backhaus/Tielmann, Der Aufsichtsrat, 2. A. 2023
- Beck'scher Bilanz-Kommentar, 14. A., 14. A. 2024
- BeckOK HGB, 47. Edition
- Ebenroth/Boujong, HGB, 5. A. 2024
- Heidel/Schall, Handelsgesetzbuch, 4. A. 2024
- Hopt, Handelsgesetzbuch, 44. A. 2025
- Koller/Kindler/Drüen, HGB, 10. A. 2023
- Kunz/Kramer Eisenbahnrecht, 61 2023
- Momsen/Grützner Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. A. 2020
- Münchener Kommentar HGB, 5. A. 2024
- Münchener Kommentar zum Bilanzrecht, 1. A. 2013
- Oetker, Handelsgesetzbuch, 8. A. 2024
- Schüppen, Abschlussprüfung, 2. A. 2022
- von Lewinski/Burbat, HGrG, 1. A. 2013
- Winheller, Gemeinnützigkeitsrecht, 3. A. 2023
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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
- 1 Vorwort
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2 Allgemeine Überlegungen
- 2.1 Was versteht man unter ATT?
- 2.2 Welche typischen Beispiele für ATT gibt es?
- 2.3 Ändert der Einsatz von ATT etwas am Ziel der Abschlussprüfung nach den vom IDW festgestellten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen (GoA)?
- 2.4 Welche Bedeutung hat der Einsatz von ATT für die Abschlussprüfung?
- 2.5 Was ist beim Einsatz von ATT in Bezug auf die kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers zu beachten?
- 2.6 Besteht eine Pflicht zum Einsatz von ATT bei der Abschlussprüfung?
- 3 Einsatzmöglichkeiten von ATT
- 4 Ablauf des Einsatzes von ATT
- 5 Qualitätssicherung bei der Nutzung der Analyseergebnisse
- 6 Datensicherheit und Datenschutz beim Abschlussprüfer
- 7 Dokumentation
- Anlage
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Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
Siehe auch ...
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