-
42
-
- BeckOK Datenschutzrecht, 53. Edition
- Dannemann/Schulze, German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch), 1. A. 2020
- Gola/Heckmann, Datenschutz-Grundverordnung - Bundesdatenschutzgesetz, 3. A. 2022
- Kühling/Buchner, DS-GVO BDSG, 4. A. 2024
- Paal/Pauly, DS-GVO BDSG, 3. A. 2021
- Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht, 2. A. 2025
- Stumpf/Suerbaum/Schulte/Paul, Stiftungsrecht, 4. A. 2025
- Sydow/Marsch, DS-GVO | BDSG, 3. A. 2022
- Taeger/Gabel, DSGVO - BDSG - TTDSG, 4. A. 2022
- Thume/Schwampe, Transportversicherung, 3. A. 2024
-
488
-
43
-
-
3
-
14
-
5
-
2
-
1
- mehr...
-
1
-
6
-
2
-
1
-
1
-
4
-
3
- schließen...
-
-
IDW Verlautbarungen
-
F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
-
Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
- 1 Vorwort
-
2 Allgemeine Überlegungen
- 2.1 Was versteht man unter ATT?
- 2.2 Welche typischen Beispiele für ATT gibt es?
- 2.3 Ändert der Einsatz von ATT etwas am Ziel der Abschlussprüfung nach den vom IDW festgestellten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen (GoA)?
- 2.4 Welche Bedeutung hat der Einsatz von ATT für die Abschlussprüfung?
- 2.5 Was ist beim Einsatz von ATT in Bezug auf die kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers zu beachten?
- 2.6 Besteht eine Pflicht zum Einsatz von ATT bei der Abschlussprüfung?
- 3 Einsatzmöglichkeiten von ATT
- 4 Ablauf des Einsatzes von ATT
- 5 Qualitätssicherung bei der Nutzung der Analyseergebnisse
- 6 Datensicherheit und Datenschutz beim Abschlussprüfer
- 7 Dokumentation
- Anlage
-
Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
-
F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen