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- Flöther, StaRUG, 1. A. 2021
- Fritz/Schmittmann, SanInsKG, 3. A. 2023
- Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. A. 2024
- Kreuter-Kirchhof/Schlacke, Klimaschutzrecht, 1. A. 2024
- Langenbucher u.a., Bankrechts-Kommentar, 3. A. 2020
- Momsen/Grützner Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. A. 2020
- MüKo Wettbewerbsrecht, 4. A. 2022
- Münchener Kommentar GmbHG, 5. A. 2025
- Münchener Kommentar StaRUG, 1. A. 2023
- Münchener Kommentar StGB, 4. A. 2023
- Pannen/Riedemann/Smid, StaRUG, 1. A. 2021
- Saenger/Inhester, GmbH-Gesetz, 5. A. 2024
- Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht, 3. A. 2021
- Streck, KStG, 10. A. 2021
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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
- 1 Vorwort
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2 Allgemeine Überlegungen
- 2.1 Was versteht man unter ATT?
- 2.2 Welche typischen Beispiele für ATT gibt es?
- 2.3 Ändert der Einsatz von ATT etwas am Ziel der Abschlussprüfung nach den vom IDW festgestellten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen (GoA)?
- 2.4 Welche Bedeutung hat der Einsatz von ATT für die Abschlussprüfung?
- 2.5 Was ist beim Einsatz von ATT in Bezug auf die kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers zu beachten?
- 2.6 Besteht eine Pflicht zum Einsatz von ATT bei der Abschlussprüfung?
- 3 Einsatzmöglichkeiten von ATT
- 4 Ablauf des Einsatzes von ATT
- 5 Qualitätssicherung bei der Nutzung der Analyseergebnisse
- 6 Datensicherheit und Datenschutz beim Abschlussprüfer
- 7 Dokumentation
- Anlage
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Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von Automatisierten Tools und Techniken (ATT) im Rahmen der Abschlussprüfung (F & A zur praktischen Anwendung von ATT i.R.d. Abschlussprüfung)
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
Siehe auch ...
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