-
IDW Verlautbarungen
-
F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
-
Fragen und Antworten: Zur Einholung von Bestätigungen Dritter nach ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F. (F & A zu ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F.)
- 1. Vorwort
-
2. Allgemeine Grundsätze der Einholung von Bestätigungen Dritter
- 2.1. Was versteht man unter Bestätigungen Dritter?
- 2.2. Welche Prüfungsstandards beschreiben, wie Bestätigungen Dritter einzuholen und auszuwerten sind?
- 2.3. Regeln ISA 505 und IDW PS 302 n.F. auch, nach welchen Auswahlverfahren (z.B. zufällige oder bewusste Auswahl) bestimmt wird, für welche Einzelsalden oder Transaktionen Bestätigungen Dritter eingeholt werden sollen?
- 2.4. Gibt es Unterschiede zwischen ISA 505 und IDW PS 302 n.F.?
- 2.5. Welche Arten von Informationen werden häufig durch Bestätigungen Dritter eingeholt?
- 2.6. Für welche Abschlussposten kommen Bestätigungen Dritter als Prüfungsnachweis in Betracht?
- 2.7. Besteht eine Verpflichtung zur Einholung von Bestätigungen Dritter?
- 2.8. Anhand welcher Kriterien übt der Abschlussprüfer sein pflichtgemäßes Ermessen über die Einholung von Bestätigungen Dritter aus?
- 2.9. Welche Verfahren zur Einholung von Bestätigungen Dritter gibt es?
- 2.10. Welche Gründe sprechen für die Verwendung der positiven Methode?
- 2.11. Dürfen die positive und die negative Methode kombiniert werden?
- 2.12. Ist die Einholung von Bestätigungen Dritter als aussagebezogene Prüfungshandlung anzusehen?
- 2.13. Können Bestätigungen Dritter auch als Kontrolltest durchgeführt werden?
- 3. Planung und Durchführung von Bestätigungsanfragen
- 4. Auswertung der Ergebnisse von Bestätigungsanfragen
- 5. Alternative Prüfungshandlungen
- 6. Roll-forward-Prüfungshandlungen bei Saldenbestätigungen zu Forderungen oder Verbindlichkeiten auf einen unterjährigen Zeitpunkt
- 7. Besondere Überlegungen bei Bestätigungen Dritter in elektronischer Form
- 8. Besondere Überlegungen bei Bankbestätigungen
-
Fragen und Antworten: Zur Einholung von Bestätigungen Dritter nach ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F. (F & A zu ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F.)
-
F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS