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- Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. A. 2023
- mehr...
- Claussen/Erne, Bank- und Kapitalmarktrecht, 6. A. 2023
- Ebers/Heinze/Krügel/Steinrötter, Künstliche Intelligenz und Robotik, 1. A. 2020
- Forgó/Helfrich/Schneider, Betrieblicher Datenschutz, 3. A. 2019
- Hamm, Rechtsanwaltshandbuch, 12. A. 2022
- Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multimedia-Recht, 62. EL Juni 2024
- Kaulartz/Braegelmann, Artificial Intelligence und Machine Learning, 1. A. 2020
- Klebeck/Dobrauz, Digitale Finanzdienstleistungen, 1. A. 2018
- Martinek/Semler/Flohr, Vertriebsrecht, 5. A. 2025
- Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, 2. A. 2021
- Stern/Sodan/Möstl, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund, 2. A. 2022
- Storck/Zerey, Recht des digitalen Kapitalmarkts, 1. A. 2025
- Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. A. 2020
- Wagner/Holm-Hadulla/Ruttloff, Metaverse und Recht, 1. A. 2023
- Zoller Kapitalanlagenhaftung, 4. A. 2019
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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n.F. (F & A zu IDW PS 350 n.F.)
- 1 Vorwort
- 2 Besonderheiten im Vergleich zur Abschlussprüfung
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3 Besonderheiten bei der Risikobeurteilung
- 3.1 Gibt es grundsätzliche Unterschiede zwischen Abschlüssen und Lageberichten bei der Risikobeurteilung?
- 3.2 Wieso verwendet IDW PS 350 n.F. andere Aussagearten?
- 3.3 Was bedeutet konkret, Risiken zumindest auf Ebene von Informationskategorien bzw. Lageberichtskapiteln zu beurteilen?
- 3.4 In welchen konkreten Schritten wird die Risikobeurteilung vorgenommen?
- 3.5 Was sind übliche Beispiele für Angabegruppen oder einzelne Angaben, die eine gesonderte Risikobeurteilung auf Aussageebene erfordern?
- 3.6 Spielen die Höhe und Wahrscheinlichkeit potenzieller Fehlerrisiken eine Rolle bei der Frage, ob eine Einzelangabe bzw. Angabegruppe i.S. von Tz. A13 und Tz. A34 des IDW PS 350 n.F. vorliegt?
- 3.7 Kann es sein, dass die Fehlerrisiken für eine Informationskategorie als so gering beurteilt werden, dass keine weiteren Prüfungshandlungen notwendig sind?
- 3.8 Wie kann die Risikobeurteilung für Lageberichtsangaben erfolgen, die vorwiegend aus Informationen bestehen, die im zu prüfenden Abschluss enthalten sind?
- 3.9 Welche Bedeutung haben Risiken aus dolosen Handlungen (Fraud-Risiken) bei der Prüfung des Lageberichts?
- 3.10 Wie kann die Risikobeurteilung dokumentiert werden?
- 3.11 Was sind konkrete Beispiele für Fehlerrisiken für den Lagebericht als Ganzes in Abgrenzung zu Fehlerrisiken für einzelne Informationskategorien?
- 3.12 Wie beschäftigt sich der Abschlussprüfer im Rahmen der Risikobeurteilung mit den Vorkehrungen und Maßnahmen zur Lageberichtsaufstellung und welche Bedeutung haben dabei interne Kontrollen?
- 3.13 Was sind Beispiele für Vorkehrungen und Maßnahmen zur Lageberichtsaufstellung und wie kann sich der Abschlussprüfer hierüber ein Verständnis verschaffen?
- 3.14 Gibt es gesonderte Anforderungen für Vorkehrungen und Maßnahmen im Hinblick auf die prognostischen Angaben?
- 3.15 Ist ISA [E-DE] 540 für die Prüfung von prognostischen Angaben anzuwenden?
- 3.16 Muss der Lagebericht zum Zeitpunkt der Risikobeurteilung bereits vorliegen?
- 4 Besonderheiten bei der Wesentlichkeit
- 5 Besonderheiten bei den Reaktionen auf erkannte Risiken im Lagebericht
- 6 Abgrenzung von lageberichtstypischen und lageberichtsfremden bzw. prüfbaren und nichtprüfbaren Angaben
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Fragen und Antworten: Zur Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n.F. (F & A zu IDW PS 350 n.F.)
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
Siehe auch ...
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