-
160
-
- Bechtold/Bosch/Brinker, EU-Kartellrecht, 4. A. 2023
- BeckOK HGB, 48. Edition
- BeckOK Informations- und Medienrecht, 49. Edition
- BeckOK KartellR, 18. Edition
- Boesche/Fest/Mayer, Elektromobilitätsrecht, 1. A. 2025
- Ebenroth/Boujong, HGB, 5. A. 2024
- Heidel/Schall, Handelsgesetzbuch, 4. A. 2024
- Hopt, Handelsgesetzbuch, 44. A. 2025
- Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 7. A. 2025
- Koller/Kindler/Drüen, HGB, 10. A. 2023
- MüKo Wettbewerbsrecht, 4. A. 2023
- Münchener Kommentar HGB, 5. A. 2024
- Oetker, Handelsgesetzbuch, 8. A. 2024
- Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Gesamtes Medienrecht, 4. A. 2021
-
489
-
- Bähr, Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts, 2. A. 2026
- Beck/Depré/Ampferl, Praxis der Sanierung und Insolvenz, 4. A. 2023
- mehr...
- Binz/Sorg, Die GmbH & Co. KG, 12. A. 2018
- Bongartz/Schröer-Schallenberg Verbrauchsteuerrecht, 4. A. 2023
- Börstinghaus/Meyer, Das neue GEG, 1. A. 2024
- Bungartz/Kahle, Compliance in der öffentlichen Wirtschaft, 1. A. 2023
- Bürgers/Fett, Kommanditgesellschaft auf Aktien, 3. A. 2022
- Chibanguza/Kuß/Steege, Künstliche Intelligenz, 1. A. 2022
- Dressel/Baureis Nachhaltiges Planen, 1. A. 2024
- Freudenberg/v. Lewinski, Handbuch Bevölkerungsschutz, 1. A. 2024
- Geiger, Healthcare-Compliance, 1. A. 2021
- Gogger/Fuhst, Insolvenzgläubigerhandbuch, 4. A. 2020
- Götting/Meyer/Vormbrock, Gewerblicher Rechtsschutz, 2. A. 2020
- Gottwald/Haas, Insolvenzrechts-Handbuch, 6. A. 2020
- Habersack/Mülbert/Schlitt, Handbuch der Kapitalmarktinformation, 4. A. 2025
- Heller/Kerst, 1. A. 2022
- Herrler, Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 3. A. 2025
- Hidien/Jürgens, Die Besteuerung der öffentl. Hand, 2. A. 2023
- Hornung/Schallbruch, IT-Sicherheitsrecht, 2. A. 2024
- Kersting/Podszun, Die 9. GWB-Novelle, 1. A. 2017
- Kloepfer, Umweltrecht, 4. A. 2016
- Krüger/Pofahl/Kring, Handbuch Immobilien-Transaktionen, 1. A. 2022
- Kübler, HRI II, 4. A. 2023
- Moosmayer/Lösler, Corporate Compliance, 4. A. 2024
- Versicherungsrechts-Handbuch, 4. A. 2025
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- Anlagevermögen
- Bilanzgewinn
- Bürgschaft
- Darlehen
- Eigenkapital
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- Handelsbilanz
- Jahresabschluss
- Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag
- Kleine Kapitalgesellschaften
- Konzessionen
- Latente Steuern
- Passivierung
- Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Verbundene Unternehmen
- Vermerkpflichten
- Waren, fertige Erzeugnisse
- Wechselverbindlichkeiten
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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n.F. (F & A zu IDW PS 350 n.F.)
- 1 Vorwort
- 2 Besonderheiten im Vergleich zur Abschlussprüfung
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3 Besonderheiten bei der Risikobeurteilung
- 3.1 Gibt es grundsätzliche Unterschiede zwischen Abschlüssen und Lageberichten bei der Risikobeurteilung?
- 3.2 Wieso verwendet IDW PS 350 n.F. andere Aussagearten?
- 3.3 Was bedeutet konkret, Risiken zumindest auf Ebene von Informationskategorien bzw. Lageberichtskapiteln zu beurteilen?
- 3.4 In welchen konkreten Schritten wird die Risikobeurteilung vorgenommen?
- 3.5 Was sind übliche Beispiele für Angabegruppen oder einzelne Angaben, die eine gesonderte Risikobeurteilung auf Aussageebene erfordern?
- 3.6 Spielen die Höhe und Wahrscheinlichkeit potenzieller Fehlerrisiken eine Rolle bei der Frage, ob eine Einzelangabe bzw. Angabegruppe i.S. von Tz. A13 und Tz. A34 des IDW PS 350 n.F. vorliegt?
- 3.7 Kann es sein, dass die Fehlerrisiken für eine Informationskategorie als so gering beurteilt werden, dass keine weiteren Prüfungshandlungen notwendig sind?
- 3.8 Wie kann die Risikobeurteilung für Lageberichtsangaben erfolgen, die vorwiegend aus Informationen bestehen, die im zu prüfenden Abschluss enthalten sind?
- 3.9 Welche Bedeutung haben Risiken aus dolosen Handlungen (Fraud-Risiken) bei der Prüfung des Lageberichts?
- 3.10 Wie kann die Risikobeurteilung dokumentiert werden?
- 3.11 Was sind konkrete Beispiele für Fehlerrisiken für den Lagebericht als Ganzes in Abgrenzung zu Fehlerrisiken für einzelne Informationskategorien?
- 3.12 Wie beschäftigt sich der Abschlussprüfer im Rahmen der Risikobeurteilung mit den Vorkehrungen und Maßnahmen zur Lageberichtsaufstellung und welche Bedeutung haben dabei interne Kontrollen?
- 3.13 Was sind Beispiele für Vorkehrungen und Maßnahmen zur Lageberichtsaufstellung und wie kann sich der Abschlussprüfer hierüber ein Verständnis verschaffen?
- 3.14 Gibt es gesonderte Anforderungen für Vorkehrungen und Maßnahmen im Hinblick auf die prognostischen Angaben?
- 3.15 Ist ISA [E-DE] 540 für die Prüfung von prognostischen Angaben anzuwenden?
- 3.16 Muss der Lagebericht zum Zeitpunkt der Risikobeurteilung bereits vorliegen?
- 4 Besonderheiten bei der Wesentlichkeit
- 5 Besonderheiten bei den Reaktionen auf erkannte Risiken im Lagebericht
- 6 Abgrenzung von lageberichtstypischen und lageberichtsfremden bzw. prüfbaren und nichtprüfbaren Angaben
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Fragen und Antworten: Zur Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n.F. (F & A zu IDW PS 350 n.F.)
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
Siehe auch ...
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