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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n.F. (F & A zu IDW PS 350 n.F.)
- 1 Vorwort
- 2 Besonderheiten im Vergleich zur Abschlussprüfung
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3 Besonderheiten bei der Risikobeurteilung
- 3.1 Gibt es grundsätzliche Unterschiede zwischen Abschlüssen und Lageberichten bei der Risikobeurteilung?
- 3.2 Wieso verwendet IDW PS 350 n.F. andere Aussagearten?
- 3.3 Was bedeutet konkret, Risiken zumindest auf Ebene von Informationskategorien bzw. Lageberichtskapiteln zu beurteilen?
- 3.4 In welchen konkreten Schritten wird die Risikobeurteilung vorgenommen?
- 3.5 Was sind übliche Beispiele für Angabegruppen oder einzelne Angaben, die eine gesonderte Risikobeurteilung auf Aussageebene erfordern?
- 3.6 Spielen die Höhe und Wahrscheinlichkeit potenzieller Fehlerrisiken eine Rolle bei der Frage, ob eine Einzelangabe bzw. Angabegruppe i.S. von Tz. A13 und Tz. A34 des IDW PS 350 n.F. vorliegt?
- 3.7 Kann es sein, dass die Fehlerrisiken für eine Informationskategorie als so gering beurteilt werden, dass keine weiteren Prüfungshandlungen notwendig sind?
- 3.8 Wie kann die Risikobeurteilung für Lageberichtsangaben erfolgen, die vorwiegend aus Informationen bestehen, die im zu prüfenden Abschluss enthalten sind?
- 3.9 Welche Bedeutung haben Risiken aus dolosen Handlungen (Fraud-Risiken) bei der Prüfung des Lageberichts?
- 3.10 Wie kann die Risikobeurteilung dokumentiert werden?
- 3.11 Was sind konkrete Beispiele für Fehlerrisiken für den Lagebericht als Ganzes in Abgrenzung zu Fehlerrisiken für einzelne Informationskategorien?
- 3.12 Wie beschäftigt sich der Abschlussprüfer im Rahmen der Risikobeurteilung mit den Vorkehrungen und Maßnahmen zur Lageberichtsaufstellung und welche Bedeutung haben dabei interne Kontrollen?
- 3.13 Was sind Beispiele für Vorkehrungen und Maßnahmen zur Lageberichtsaufstellung und wie kann sich der Abschlussprüfer hierüber ein Verständnis verschaffen?
- 3.14 Gibt es gesonderte Anforderungen für Vorkehrungen und Maßnahmen im Hinblick auf die prognostischen Angaben?
- 3.15 Ist ISA [E-DE] 540 für die Prüfung von prognostischen Angaben anzuwenden?
- 3.16 Muss der Lagebericht zum Zeitpunkt der Risikobeurteilung bereits vorliegen?
- 4 Besonderheiten bei der Wesentlichkeit
- 5 Besonderheiten bei den Reaktionen auf erkannte Risiken im Lagebericht
- 6 Abgrenzung von lageberichtstypischen und lageberichtsfremden bzw. prüfbaren und nichtprüfbaren Angaben
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Fragen und Antworten: Zur Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n.F. (F & A zu IDW PS 350 n.F.)
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