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IDW Verlautbarungen
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ISA [DE]
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 240 VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS BEI DOLOSEN HANDLUNGEN (ISA [DE] 240)
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5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- 5.1 Merkmale doloser Handlungen (Vgl. Tz. 3[-D.3.1])
- 5.2 Verantwortlichkeit für die Verhinderung und Aufdeckung doloser Handlungen
- 5.3 Kritische Grundhaltung (Vgl. Tz. 13-15)
- 5.4 Diskussion im Prüfungsteam (Vgl. Tz. 16)
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5.5 Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung und damit zusammenhängende Tätigkeiten
- 5.5.1 Befragungen des Managements
- 5.5.2 Befragungen des Managements sowie weiterer Personen innerhalb der Einheit (Vgl. Tz. 19)
- 5.5.3 Befragung der Internen Revision (Vgl. Tz. 20)
- 5.5.4 Erlangung eines Verständnisses von der Aufsicht durch die für die Überwachung Verantwortlichen (Vgl. Tz. 21)
- 5.5.5 Würdigung anderer Informationen (Vgl. Tz. 24)
- 5.5.6 Beurteilung von Risikofaktoren für dolose Handlungen (Vgl. Tz. 25)
- 5.6 Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
- 5.7 Reaktionen auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
- 5.8 Beurteilung der Prüfungsnachweise (Vgl. Tz. 35-38)
- 5.9 Unmöglichkeit für den Abschlussprüfer zur Fortführung des Auftrags (Vgl. Tz. 39[-D.39.2])
- 5.10 Schriftliche Erklärungen (Vgl. Tz. 40)
- 5.11 Mitteilungen an das Management und Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen (Vgl. Tz. 41-43)
- 5.12 Berichterstattung doloser Handlungen an eine zuständige Behörde außerhalb der Einheit (Vgl. Tz. 44 [-D.44.1])
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5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 240 VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS BEI DOLOSEN HANDLUNGEN (ISA [DE] 240)
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