-
42
-
- BeckOK Datenschutzrecht, 53. Edition
- Dannemann/Schulze, German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch), 1. A. 2020
- Gola/Heckmann, Datenschutz-Grundverordnung - Bundesdatenschutzgesetz, 3. A. 2022
- Kühling/Buchner, DS-GVO BDSG, 4. A. 2024
- Paal/Pauly, DS-GVO BDSG, 3. A. 2021
- Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann, Datenschutzrecht, 2. A. 2025
- Stumpf/Suerbaum/Schulte/Paul, Stiftungsrecht, 4. A. 2025
- Sydow/Marsch, DS-GVO | BDSG, 3. A. 2022
- Taeger/Gabel, DSGVO - BDSG - TTDSG, 4. A. 2022
- Thume/Schwampe, Transportversicherung, 3. A. 2024
-
488
-
43
-
-
3
-
14
-
5
-
2
-
1
- mehr...
-
1
-
6
-
2
-
1
-
1
-
4
-
3
- schließen...
-
-
IDW Verlautbarungen
-
ISA [DE]
-
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 402 ÜBERLEGUNGEN BEI DER ABSCHLUSSPRÜFUNG VON EINHEITEN, DIE DIENSTLEISTER IN ANSPRUCH NEHMEN (ISA [DE] 402)
-
5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- 5.1 [Anwendungsbereich (Vgl. Tz. D.5.1)]
-
5.2 Erlangung eines Verständnisses der durch einen Dienstleister erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der internen Kontrollen
- 5.2.1 Informationsquellen (Vgl. Tz. 9)
- 5.2.2 Art der Dienstleistungen des Dienstleisters (Vgl. Tz. 9(a))
- 5.2.3 Art und Wesentlichkeit der von dem Dienstleister verarbeiteten Geschäftsvorfälle (Vgl. Tz. 9(b))
- 5.2.4 Grad der Wechselwirkung zwischen den Tätigkeiten des Dienstleisters und der auslagernden Einheit (Vgl. Tz. 9(c))
- 5.2.5 Art der Beziehung zwischen der auslagernden Einheit und dem Dienstleister (Vgl. Tz. 9(d))
- 5.2.6 Verständnis der Kontrollen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Dienstleisters (Vgl. Tz. 10)
- 5.2.7 Weitere Prüfungshandlungen, wenn durch die auslagernde Einheit kein ausreichendes Verständnis erlangt werden kann (Vgl. Tz. 12)
- 5.2.8 Nutzung eines Berichts vom Typ 1 oder Typ 2 zur Unterstützung des Verständnisses des Abschlussprüfers des Auslagernden von dem Dienstleister (Vgl. Tz. 13-14)
- 5.3 Reaktion auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen (Vgl. Tz. 15)
- 5.4 Berichte der Typen 1 und 2 unter Ausschluss der Dienstleistungen eines Subdienstleisters (Vgl. Tz. 18)
- 5.5 Dolose Handlungen, Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften sowie nicht korrigierte falsche Darstellungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten beim Dienstleister (Vgl. Tz. 19)
- 5.6 Erteilung des Vermerks durch den Abschlussprüfer des Auslagernden (Vgl. Tz. 20)
-
5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
-
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 402 ÜBERLEGUNGEN BEI DER ABSCHLUSSPRÜFUNG VON EINHEITEN, DIE DIENSTLEISTER IN ANSPRUCH NEHMEN (ISA [DE] 402)
-
ISA [DE]
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen