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IDW Verlautbarungen
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ISA [DE]
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 402 ÜBERLEGUNGEN BEI DER ABSCHLUSSPRÜFUNG VON EINHEITEN, DIE DIENSTLEISTER IN ANSPRUCH NEHMEN (ISA [DE] 402)
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5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- 5.1 [Anwendungsbereich (Vgl. Tz. D.5.1)]
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5.2 Erlangung eines Verständnisses der durch einen Dienstleister erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der internen Kontrollen
- 5.2.1 Informationsquellen (Vgl. Tz. 9)
- 5.2.2 Art der Dienstleistungen des Dienstleisters (Vgl. Tz. 9(a))
- 5.2.3 Art und Wesentlichkeit der von dem Dienstleister verarbeiteten Geschäftsvorfälle (Vgl. Tz. 9(b))
- 5.2.4 Grad der Wechselwirkung zwischen den Tätigkeiten des Dienstleisters und der auslagernden Einheit (Vgl. Tz. 9(c))
- 5.2.5 Art der Beziehung zwischen der auslagernden Einheit und dem Dienstleister (Vgl. Tz. 9(d))
- 5.2.6 Verständnis der Kontrollen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Dienstleisters (Vgl. Tz. 10)
- 5.2.7 Weitere Prüfungshandlungen, wenn durch die auslagernde Einheit kein ausreichendes Verständnis erlangt werden kann (Vgl. Tz. 12)
- 5.2.8 Nutzung eines Berichts vom Typ 1 oder Typ 2 zur Unterstützung des Verständnisses des Abschlussprüfers des Auslagernden von dem Dienstleister (Vgl. Tz. 13-14)
- 5.3 Reaktion auf die beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen (Vgl. Tz. 15)
- 5.4 Berichte der Typen 1 und 2 unter Ausschluss der Dienstleistungen eines Subdienstleisters (Vgl. Tz. 18)
- 5.5 Dolose Handlungen, Verstöße gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften sowie nicht korrigierte falsche Darstellungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten beim Dienstleister (Vgl. Tz. 19)
- 5.6 Erteilung des Vermerks durch den Abschlussprüfer des Auslagernden (Vgl. Tz. 20)
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5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 402 ÜBERLEGUNGEN BEI DER ABSCHLUSSPRÜFUNG VON EINHEITEN, DIE DIENSTLEISTER IN ANSPRUCH NEHMEN (ISA [DE] 402)
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ISA [DE]