-
IDW Verlautbarungen
-
ISA [DE]
-
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 550 NAHE STEHENDE PERSONEN (ISA [DE] 550)
-
5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- 5.1 Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers
- 5.2 Definition einer nahe stehenden Person (Vgl. Tz. 10(b))
-
5.3 Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung und damit zusammenhängende Tätigkeiten
- 5.3.1 Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Zusammenhang mit Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen (Vgl. Tz. 11)
- 5.3.2 Verständnis von den Beziehungen zu und Transaktionen der Einheit mit nahe stehenden Personen
- 5.3.3 Kontinuierliche Aufmerksamkeit in Bezug auf Informationen zu nahe stehenden Personen über die gesamte Dauer der Durchsicht von Aufzeichnungen oder Dokumenten
- 5.3.4 Austausch von Informationen zu nahe stehenden Personen mit dem Prüfungsteam (Vgl. Tz. 17)
- 5.4 Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Zusammenhang mit Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen
- 5.5 Reaktionen auf die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Zusammenhang mit Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen (Vgl. Tz. 20)
- 5.6 Beurteilung der Erfassung und der Angabe von identifizierten Beziehungen zu und Transaktionen mit nahe stehenden Personen
- 5.7 Schriftliche Erklärungen (Vgl. Tz. 26)
- 5.8 Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen (Vgl. Tz. 27)
-
5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
-
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 550 NAHE STEHENDE PERSONEN (ISA [DE] 550)
-
ISA [DE]