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IDW Verlautbarungen
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ISA [DE]
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING 600 [DE] BESONDERE ÜBERLEGUNGEN ZU KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER TÄTIGKEIT VON TEILBEREICHSPRÜFERN) (ISA [DE] 600)
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5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- 5.1 Teilbereiche, die aufgrund von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften oder aus sonstigen Gründen einer Prüfung unterliegen (Vgl. Tz. 3)
- 5.2 Definitionen
- 5.3 Verantwortlichkeit (Vgl. Tz. 11)
- 5.4 Auftragsannahme und -fortführung
- 5.5 Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm (Vgl. Tz. 16)
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5.6 Verständnis vom Konzern, seiner Teilbereiche und dem jeweiligen Umfeld
- 5.6.1 Sachverhalte, über die das Konzernprüfungsteam ein Verständnis erlangt (Vgl. Tz. 17)
- 5.6.2 Anweisungen des Konzernmanagements an die Teilbereiche (Vgl. Tz. 17)
- 5.6.3 Dolose Handlungen (Vgl. Tz. 17)
- 5.6.4 Diskussion zwischen den Mitgliedern des Konzernprüfungsteams und Teilbereichsprüfern zu den Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss, einschließlich der Risiken von dolosen Handlungen (Vgl. Tz. 17)
- 5.6.5 Risikofaktoren (Vgl. Tz. 18)
- 5.6.6 Risikobeurteilung (Vgl. Tz. 18)
- 5.7 Verständnis vom Teilbereichsprüfer (Vgl. Tz. 19)
- 5.8 Wesentlichkeit (Vgl. Tz. 21-23)
- 5.9 Reaktion auf beurteilte Risiken
- 5.10 Konsolidierungsprozess
- 5.11 Kommunikation mit dem Teilbereichsprüfer (Vgl. Tz. 40-41)
- 5.12 Beurteilung von erlangten Prüfungsnachweisen auf ausreichenden Umfang und Eignung
- 5.13 Kommunikation mit dem Konzernmanagement und den für die Konzernüberwachung Verantwortlichen
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5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING 600 [DE] BESONDERE ÜBERLEGUNGEN ZU KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER TÄTIGKEIT VON TEILBEREICHSPRÜFERN) (ISA [DE] 600)
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ISA [DE]