Beispiel für einen Vermerk des Abschlussprüfers, falls das Konzernprüfungsteam nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für das Konzernprüfungsurteil zu erlangen
IDW Verlautbarungen, 2201. EL Januar 2022, IDW Prüfungshinweis: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht eines Emittenten von Vermögensanlagen gemäß § 25 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) (IDW PH 9.400.16)