Beispiel für einen Vermerk des Abschlussprüfers, falls das Konzernprüfungsteam nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für das Konzernprüfungsurteil zu erlangen
IDW Verlautbarungen, 2201. EL Januar 2022, IDW Standard: Wertermittlungen bei Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und § 236 Abs. 1 KAGB (IDW S 12)