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9
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66
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- Ahrens/Spickhoff, Deliktsrecht, 1. A. 2022
- Bräutigam/Rücker, E-Commerce, 1. A. 2017
- Ellenberger, Praktikerhandbuch Wertpapier- und Derivategeschäft, 6. A. 2023
- mehr...
- Ellenberger/Bunte, BankR-HdB, 6. A. 2022
- Johlen/Oerder, MAH Verwaltungsrecht, 5. A. 2023
- Pöllath, Private Equity und Venture Capital Fonds, 1. A. 2018
- Weitnauer, Venture Capital, 7. A. 2022
- schließen...
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Formulare zum Thema0
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IDW Verlautbarungen
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ISA [DE]
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
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4 Anforderungen
- 4.1 Festlegung der Notwendigkeit, einen Sachverständigen des Abschlussprüfers einzubeziehen
- 4.2 Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Prüfungshandlungen
- 4.3 Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.4 Erlangung eines Verständnisses von dem Fachgebiet des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.5 Vereinbarung mit dem Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.6 Beurteilung der Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.7 Bezugnahme auf den Sachverständigen des Abschlussprüfers im Vermerk des Abschlussprüfers
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4 Anforderungen
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
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ISA [DE]
Siehe auch ...
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