-
51
-
- Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 10. A. 2022
- Ghassemi-Tabar, DCGK: Deutscher Corporate Governance Kodex, 2. A. 2023
- Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Gesamtes Medienrecht, 4. A. 2021
- Schüppen, Abschlussprüfung, 2. A. 2022
- Streck, KStG, 10. A. 2021
- Werner/Saenger/Fischer, Die Stiftung, 2. A. 2019
- Winheller, Gemeinnützigkeitsrecht, 3. A. 2023
-
911
-
38
-
-
2
-
18
-
- Aktivierung
- Anhang
- Anlagegitter
- Bilanzen
- Buchführung
- mehr...
- Gesamtkostenverfahren
- Geschäftsjahr
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Handelsbilanz
- Jahresabschluss
- Kleine Kapitalgesellschaften
- Lagebericht
- Latente Steuern
- Nutzungsdauer
- Partnerschaftsgesellschaft
- Verbindlichkeiten
- Vermerkpflichten
- Zuschreibungen
- schließen...
-
1
-
1
-
3
- mehr...
-
1
-
1
-
1
-
1
-
4
-
5
- schließen...
-
-
IDW Verlautbarungen
-
ISA [DE]
-
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
- 1 Einleitung
- 2 Ziele
- 3 Definitionen
-
4 Anforderungen
- 4.1 Festlegung der Notwendigkeit, einen Sachverständigen des Abschlussprüfers einzubeziehen
- 4.2 Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Prüfungshandlungen
- 4.3 Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.4 Erlangung eines Verständnisses von dem Fachgebiet des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.5 Vereinbarung mit dem Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.6 Beurteilung der Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.7 Bezugnahme auf den Sachverständigen des Abschlussprüfers im Vermerk des Abschlussprüfers
- 5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- Anlage (Vgl. Tz. A25)
-
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
-
ISA [DE]
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen