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- Burgi/Habersack Öffentliches Unternehmensrecht, 1. A. 2023
- Hack, Energie-Contracting, 3. A. 2015
- mehr...
- Holzapfel/Pöllath/Bergjan/Engelhardt, Unternehmenskauf in Recht und Praxis, 16. A. 2021
- IDW Assurance, 2. A. 2021
- Maslaton, Windenergieanlagen, 3. A. 2026
- Sassenberg/Faber, Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things, 2. A. 2020
- Schulte/Kloos, Handbuch Öffentliches Wirtschaftsrecht, 1. A. 2016
- Tödtmann/Winstel, Der Vorstand, 4. A. 2025
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IDW Verlautbarungen
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ISA [DE]
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
- 1 Einleitung
- 2 Ziele
- 3 Definitionen
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4 Anforderungen
- 4.1 Festlegung der Notwendigkeit, einen Sachverständigen des Abschlussprüfers einzubeziehen
- 4.2 Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Prüfungshandlungen
- 4.3 Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.4 Erlangung eines Verständnisses von dem Fachgebiet des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.5 Vereinbarung mit dem Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.6 Beurteilung der Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.7 Bezugnahme auf den Sachverständigen des Abschlussprüfers im Vermerk des Abschlussprüfers
- 5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- Anlage (Vgl. Tz. A25)
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
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ISA [DE]
Siehe auch ...
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