-
13
-
-
16
-
- Böttger, Wirtschaftsstrafrecht, 3. A. 2023
- Herdegen/Masing/Poscher/Gärditz, Handbuch des Verfassungsrechts, 1. A. 2021
- Morlok/Martin, Staatsorganisationsrecht, 6. A. 2023
- Müller/Richter/Ziekow, Handbuch Zuwendungsrecht, 2. A. 2025
- mehr...
- Richter, Stiftungsrecht, 2. A. 2023
- Spiecker gen. Döhmann/Bretthauer, Dokumentation zum Datenschutz, 99 2025
- schließen...
-
IDW Verlautbarungen
-
ISA [DE]
-
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
- 1 Einleitung
- 2 Ziele
- 3 Definitionen
-
4 Anforderungen
- 4.1 Festlegung der Notwendigkeit, einen Sachverständigen des Abschlussprüfers einzubeziehen
- 4.2 Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Prüfungshandlungen
- 4.3 Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.4 Erlangung eines Verständnisses von dem Fachgebiet des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.5 Vereinbarung mit dem Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.6 Beurteilung der Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.7 Bezugnahme auf den Sachverständigen des Abschlussprüfers im Vermerk des Abschlussprüfers
- 5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- Anlage (Vgl. Tz. A25)
-
INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
-
ISA [DE]
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen