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- Auer-Reinsdorff/Conrad, IT- und Datenschutzrecht, 3. A. 2019
- Bachner/Köstler/Matthießen/Trittin, Arbeitsrecht, 5. A. 2018
- Bauer, Die GmbH in der Krise, 7. A. 2022
- mehr...
- Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. A. 2023
- Biermann/Lindermann/Liegmann, Krypto-Assets in der Vermögens- und Nachfolgeplanung, 1. A. 2025
- Biesok, Sparkassenrecht, 1. A. 2021
- Bongartz/Schröer-Schallenberg Verbrauchsteuerrecht, 4. A. 2023
- Versicherungsrechts-Handbuch, 4. A. 2025
- schließen...
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IDW Verlautbarungen
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ISA [DE]
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
- 1 Einleitung
- 2 Ziele
- 3 Definitionen
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4 Anforderungen
- 4.1 Festlegung der Notwendigkeit, einen Sachverständigen des Abschlussprüfers einzubeziehen
- 4.2 Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Prüfungshandlungen
- 4.3 Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.4 Erlangung eines Verständnisses von dem Fachgebiet des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.5 Vereinbarung mit dem Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.6 Beurteilung der Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen des Abschlussprüfers
- 4.7 Bezugnahme auf den Sachverständigen des Abschlussprüfers im Vermerk des Abschlussprüfers
- 5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- Anlage (Vgl. Tz. A25)
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
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ISA [DE]
Siehe auch ...
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