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- Bauer, Die GmbH in der Krise, 7. A. 2022
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 - Besgen, Rechtshandbuch, 2. A. 2023
 - Brünkmans/Thole, Insolvenzplan, 2. A. 2020
 - Burgi/Habersack Öffentliches Unternehmensrecht, 1. A. 2023
 - Claussen/Erne, Bank- und Kapitalmarktrecht, 6. A. 2023
 - Handbuch der versicherungstechnischen Rückstellungen, 2. A. 2021
 - Versicherungsrechts-Handbuch, 4. A. 2025
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        IDW Verlautbarungen
        
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            ISA [DE]
            
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                INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
                
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                    5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
                    
- 5.1 Definition eines Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 6(a))
 - 5.2 Festlegung der Notwendigkeit, einen Sachverständigen des Abschlussprüfers einzubeziehen (Vgl. Tz. 7)
 - 5.3 Art, zeitliche Einteilung und Umfang der Prüfungshandlungen (Vgl. Tz. 8)
 - 5.4 Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 9 [-D.9.1])
 - 5.5 Erlangung eines Verständnisses von dem Fachgebiet des Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 10)
 - 5.6 Vereinbarung mit dem Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 11)
 - 5.7 Beurteilung der Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 12)
 - 5.8 Bezugnahme auf den Sachverständigen des Abschlussprüfers im Vermerk des Abschlussprüfers (Vgl. Tz. 14-15)
 
 
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                    5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
                    
 
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                INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING [DE] 620 NUTZUNG DER TÄTIGKEIT EINES SACHVERSTÄNDIGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS (ISA [DE] 620)
                
 
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            ISA [DE]
            
 
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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