Beispiele für Vermerke des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen [nicht verwendbar bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführten Abschlussprüfungen]
IDW Verlautbarungen, 2201. EL Januar 2022, IDW Standard: Wertermittlungen bei Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und § 236 Abs. 1 KAGB (IDW S 12)