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48
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- BeckOK UStG, 45. Edition
- Bunjes, UStG, 24. A. 2025
- Dannemann/Schulze, German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch), 1. A. 2020
- Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 3. A. 2024
- Stumpf/Suerbaum/Schulte/Paul, Stiftungsrecht, 4. A. 2025
- Sölch/Ringleb, UStG, 104. EL Juni 2025
- Thume/Schwampe, Transportversicherung, 3. A. 2024
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- Anzahlungs- und Schlussrechnung
- Checkliste zur digitalen Archivierung steuerrelevanter Daten und Dokumente
- Elektronische Rechnung
- Elektronische Rechnungen: Begriff
- Elektronische Rechnungen: Erstellung, Versendung und Verarbeitung
- mehr...
- Elektronische Rechnungen: strukturiertes Format
- Entgelt und im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen
- Gutschrift
- Leasing und Umsatzsteuer
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsdatum
- Rechnungsabgrenzungsposten: Allgemeines
- Rechnungsanforderungen: Allgemeines
- Rechnungsaussteller/Rechnungsadressat
- Rechnungsberichtigung
- Rechnungsnummer und -datum
- Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiungen
- Vorsteuerabzug – Ordnungsgemäße Rechnung i. S. d. §§ 14, 14a UStG
- Vorsteuerabzug – Überblick
- Vorsteuerabzug – Zuordnung zum Unternehmen
- schließen...
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- Abschlagszahlung
- Aufbewahrungspflicht
- Belege
- Betriebsstättenbesteuerung
- Betriebsvermögen
- mehr...
- Bewirtungskosten
- Bilanzen
- Buchführung
- Gutschrift
- Inventar
- Inventur
- Kinderbetreuungskosten
- Mini-One-Stop-Shop (MOSS)
- Nutzungsrechte
- Offene-Posten-Buchhaltung
- Partnerschaftsgesellschaft
- Rechnung
- Schätzung
- Schwarzarbeit
- Sonderbilanzen
- Warenausgangsbuch und Wareneingangsbuch
- Wirtschaftsjahr
- schließen...
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- mehr...
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IDW Verlautbarungen
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IDW PH
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IDW Prüfungshinweis: Die Behandlung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB durch den Abschlussprüfer (Einordnung und Berichterstattung) ( IDW PH 9.350.2)
- 1 Vorbemerkungen
- 2 Anwendungszeitpunkt
- 3 Begrifflichkeiten
- 4 Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
- 5 Verantwortung des Abschlussprüfers
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6 Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk
- 6.1 Nichtfinanzielle Erklärung bildet einen besonderen Abschnitt des Lageberichts
- 6.2 Angaben der nichtfinanziellen Erklärung an geeigneten Stellen im Lagebericht
- 6.3 Offenlegung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts zusammen mit dem Lagebericht
- 6.4 Veröffentlichung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts auf der Internetseite des Unternehmens
- Anlage: Formulierungsvorschlag für die Ergänzung des Bestätigungsvermerks gemäß § 317 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 HGB
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IDW Prüfungshinweis: Die Behandlung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB durch den Abschlussprüfer (Einordnung und Berichterstattung) ( IDW PH 9.350.2)
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IDW PH
Siehe auch ...
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