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48
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- BeckOK UStG, 45. Edition
- Bunjes, UStG, 24. A. 2025
- Dannemann/Schulze, German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch), 1. A. 2020
- Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 3. A. 2024
- Stumpf/Suerbaum/Schulte/Paul, Stiftungsrecht, 4. A. 2025
- Sölch/Ringleb, UStG, 104. EL Juni 2025
- Thume/Schwampe, Transportversicherung, 3. A. 2024
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- Anzahlungs- und Schlussrechnung
- Checkliste zur digitalen Archivierung steuerrelevanter Daten und Dokumente
- Elektronische Rechnung
- Elektronische Rechnungen: Begriff
- Elektronische Rechnungen: Erstellung, Versendung und Verarbeitung
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- Elektronische Rechnungen: strukturiertes Format
- Entgelt und im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen
- Gutschrift
- Leasing und Umsatzsteuer
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsdatum
- Rechnungsabgrenzungsposten: Allgemeines
- Rechnungsanforderungen: Allgemeines
- Rechnungsaussteller/Rechnungsadressat
- Rechnungsberichtigung
- Rechnungsnummer und -datum
- Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiungen
- Vorsteuerabzug – Ordnungsgemäße Rechnung i. S. d. §§ 14, 14a UStG
- Vorsteuerabzug – Überblick
- Vorsteuerabzug – Zuordnung zum Unternehmen
- schließen...
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- Abschlagszahlung
- Aufbewahrungspflicht
- Belege
- Betriebsstättenbesteuerung
- Betriebsvermögen
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- Bewirtungskosten
- Bilanzen
- Buchführung
- Gutschrift
- Inventar
- Inventur
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- Mini-One-Stop-Shop (MOSS)
- Nutzungsrechte
- Offene-Posten-Buchhaltung
- Partnerschaftsgesellschaft
- Rechnung
- Schätzung
- Schwarzarbeit
- Sonderbilanzen
- Warenausgangsbuch und Wareneingangsbuch
- Wirtschaftsjahr
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IDW Verlautbarungen
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IDW PH
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IDW Prüfungshinweis: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Krankenhäusern (IDW PH 9.400.1)
- 1 Vorbemerkung
- 2 Auswirkungen der KHBV auf den Bestätigungsvermerk
- 3 Erweiterungen des Prüfungsgegenstands durch Landeskrankenhausrecht
- 4 Freiwillige Prüfung eines nach der KHBV aufgestellten Jahresabschlusses
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Anlagen
- Anlage 1: Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289 f HGB sowie den Vorschriften der KHBV aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, bei dem das den handelsrechtlichen Vorschriften unterliegende Vermögen des Krankenhausträgers mit dem der KHBV unterliegenden Vermögen identisch ist und das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- Anlage 2: Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer nach Landeskrankenhausrecht verpflichtenden Jahresabschlussprüfung eines Krankenhauses für einen nach § 4 f. KHBV aufgestellten Jahresabschluss
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IDW Prüfungshinweis: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Krankenhäusern (IDW PH 9.400.1)
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IDW PH
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