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- Borges/Keil, Big Data, 1. A. 2024
- Daragan, ErbStG und BewG, 4. A. 2023
- Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. A. 2024
- Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, Bd. II, 26. EL Januar 2025
- Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, 48. EL Juni 2025
- Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. A. 2023
- Pfaff/Osterrieth, Lizenzverträge, 4. A. 2018
- Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung, 7. A. 2022
- Uckerman, Betriebliche Altersversorgung, 2. A. 2022
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- Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
- Altersteilzeitrückstellungen – Handelsbilanz: Bewertung und Ausweis
- Ansatz und Bewertung von Vorräten
- Ansatz von Forderungen
- Anzahlungen
- mehr...
- Bewertung – Bilanzierung der Höhe nach
- Bewertung von Rückstellungen
- Bewertung von Sachanlagen
- Bilanzierung
- Blockchain-Technologie: Virtuelle Währungen aus handels- und steuerbilanzieller Sicht – Bewertung
- Checkliste zum Anhang
- Checkliste zur Jahresabschlusserstellung: Abstimmungsarbeiten und Plausibilitätsprüfungen
- Corona-FAQ: 125 häufig gestellte Fragen – kurz beantwortet
- Dienstjubiläumsrückstellungen – Handelsbilanz
- Einzelwertberichtigung
- Finanzanlagen – Ansatz und Bewertung
- Folgebewertung
- Forderungen in fremder Währung
- Forderungen: Allgemeines
- Fremdwährungsumrechnung: Bilanzierung
- Grundstücke
- Homepages/Websites
- Inventur
- Latente Steuern – Ansatz
- Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
- Pauschalwertberichtigung
- Pensionsrückstellungen – Handelsbilanz: Ansatz
- Pensionsrückstellungen – Handelsbilanz: Bewertung – Ausweis – Anhangangaben
- Restrukturierungsrückstellungen – Handelsbilanz
- Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
- Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter: Bewertung
- Sonstige Mietereinbauten oder Mieterumbauten
- Umsatzerlöse – Umsatzrealisierung
- schließen...
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- Abschreibung
- Aktivierung
- Anhang
- Anlagegitter
- Anlagevermögen
- mehr...
- Anschaffungskosten
- Ausgleichsanspruch (Handelsvertreter)
- Ausleihungen
- Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Betriebsvermögen
- Bewertung von Wirtschaftsgütern
- Bilanzen
- Darlehen
- Drohverlustrückstellungen
- Festwert
- Finanzanlagen
- Forderungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Geschäfts- oder Firmenwert
- Geschäftsjahr
- Gesellschafterdarlehen
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Going concern
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Gruppenbewertung
- Handelsbilanz
- Herstellungskosten
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Inventar
- Inventur
- Jahresabschluss
- Kleine Kapitalgesellschaften
- Lagebericht
- Latente Steuern
- Niederstwertprinzip
- Nutzungsdauer
- Passivierung
- Pensionsrückstellung
- Realisationsprinzip
- Renten
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Rückstellungen
- Rumpfwirtschaftsjahr
- Schwebende Geschäfte
- Steuerrückstellungen
- Teilwert
- Teilwertabschreibung
- Umlaufvermögen
- Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
- Vermerkpflichten
- Vertriebskosten
- Verwaltungskosten
- Vorräte
- Waren, fertige Erzeugnisse
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Wechselverbindlichkeiten
- Wertaufholung
- Wertpapiere
- Wirtschaftsgut
- Wirtschaftsjahr
- Zuschreibungen
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IDW Verlautbarungen
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IDW PH
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IDW Prüfungshinweis: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Krankenhäusern (IDW PH 9.400.1)
- 1 Vorbemerkung
- 2 Auswirkungen der KHBV auf den Bestätigungsvermerk
- 3 Erweiterungen des Prüfungsgegenstands durch Landeskrankenhausrecht
- 4 Freiwillige Prüfung eines nach der KHBV aufgestellten Jahresabschlusses
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Anlagen
- Anlage 1: Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289 f HGB sowie den Vorschriften der KHBV aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, bei dem das den handelsrechtlichen Vorschriften unterliegende Vermögen des Krankenhausträgers mit dem der KHBV unterliegenden Vermögen identisch ist und das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- Anlage 2: Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer nach Landeskrankenhausrecht verpflichtenden Jahresabschlussprüfung eines Krankenhauses für einen nach § 4 f. KHBV aufgestellten Jahresabschluss
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IDW Prüfungshinweis: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Krankenhäusern (IDW PH 9.400.1)
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IDW PH
Siehe auch ...
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