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IDW Verlautbarungen
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IDW PH
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IDW Prüfungshinweis: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Krankenhäusern (IDW PH 9.400.1)
- 1 Vorbemerkung
- 2 Auswirkungen der KHBV auf den Bestätigungsvermerk
- 3 Erweiterungen des Prüfungsgegenstands durch Landeskrankenhausrecht
- 4 Freiwillige Prüfung eines nach der KHBV aufgestellten Jahresabschlusses
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Anlagen
- Anlage 1: Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289 f HGB sowie den Vorschriften der KHBV aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, bei dem das den handelsrechtlichen Vorschriften unterliegende Vermögen des Krankenhausträgers mit dem der KHBV unterliegenden Vermögen identisch ist und das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- Anlage 2: Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer nach Landeskrankenhausrecht verpflichtenden Jahresabschlussprüfung eines Krankenhauses für einen nach § 4 f. KHBV aufgestellten Jahresabschluss
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IDW Prüfungshinweis: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Krankenhäusern (IDW PH 9.400.1)
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IDW PH