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5 Verantwortung des Abschlussprüfers


Zitiervorschlag:
IDW Verlautbarungen, 2201. EL Januar 2022, IDW Prüfungshinweis: Die Behandlung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB durch den Abschlussprüfer (Einordnung und Berichterstattung) ( IDW PH 9.350.2)

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