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IDW Verlautbarungen
2.4 Beachtung der Bestimmungen eines den Vermögensanlagen zugrunde liegenden Treuhandverhältnisses nach § 25 Abs. 2 VermAnlG
IDW in IDW Verlautbarungen | IDW Prüfungshinweis: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht eines Emittenten von Vermögensanlagen gemäß § 25 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) (IDW PH 9.400.16) Rn. 20-22 | Werkstand: IDW Life 1 / 2022