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IDW Verlautbarungen
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IDW PH
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IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWKG 2020 sowie § 20 Abs. 2 Satz 2 KWKAusV der Abrechnungen und Nachweise von Betreibern von KWK-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen (IDW PH 9.970.34)
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2 Umsetzung der Anforderungen
- 2.1 Besonderheiten bei der Auftragsannahme
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2.2 Besonderheiten bei der Planung und Durchführung
- 2.2.1 Gewinnung eines Verständnisses vom rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Umfeld
- 2.2.2 Prüfungshandlungen im Hinblick auf die Abrechnung nach § 15 Abs. 2 KWKG 2020
- 2.2.3 Prüfungshandlungen im Hinblick auf den Nachweis nach § 7a Abs. 2 Satz 1 KWKG 2020
- 2.2.4 2.2.4 Prüfungshandlungen im Hinblick auf den Hocheffizienznachweis nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2 Buchst. a KWKAusV
- 2.2.5 Prüfungshandlungen im Hinblick auf den Nachweis nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b KWKAusV über den Anteil innovativer erneuerbarer Wärme an der Referenzwärme
- 2.2.6 Prüfungshandlungen im Hinblick auf den Nachweis nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c KWKAusV über den Einsatz von Biomethan in der KWK-Anlage
- 2.2.7 2.2.7 Prüfungshandlungen im Hinblick auf den Ausschließlichkeitsnachweis nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d KWKAusV bei Einsatz gasförmiger Biomasse in der Komponente zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme
- 2.2.8 Prüfungshandlungen im Hinblick auf die Angaben nach § 20 Abs. 2 Satz 4 KWKAusV zu der bereitgestellten Energiemenge sowie der dafür eingesetzten Energiemenge für jede Komponente des innovativen KWK-Systems
- 2.3 Besonderheiten bei der Berichterstattung
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2 Umsetzung der Anforderungen
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IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWKG 2020 sowie § 20 Abs. 2 Satz 2 KWKAusV der Abrechnungen und Nachweise von Betreibern von KWK-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen (IDW PH 9.970.34)
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