- 
        
          
            
          
        
        IDW Verlautbarungen
        
- 
            
              
                
              
            
            IDW PS
            
- 
                
                  
                    
                  
                
                IDW Prüfungsstandard: Beziehungen zu nahe stehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 255)
                
- 
                    
                      
                        
                      
                    
                    5. Planung und Durchführung der Abschlussprüfung
                    
- 5.1. Feststellung von Beziehungen zu nahe stehenden Personen
 - 5.2. Feststellung der Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen
 - 5.3. Prüfung der festgestellten Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen
 - 5.3a. Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan
 - 5.4. Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer
 - 5.4a. Beurteilung der Angaben von Beziehungen zu und Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Personen im Abschluss und Lagebericht
 - 5.5. Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
 - 5.6. Arbeitspapiere
 
 
 - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    5. Planung und Durchführung der Abschlussprüfung
                    
 
 - 
                
                  
                    
                  
                
                IDW Prüfungsstandard: Beziehungen zu nahe stehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 255)
                
 
 - 
            
              
                
              
            
            IDW PS