-
IDW Verlautbarungen
-
IDW PS
-
IDW Prüfungsstandard: Beziehungen zu nahe stehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 255)
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Nahe stehende Personen
- 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
- 4. Verantwortung des Abschlussprüfers
-
5. Planung und Durchführung der Abschlussprüfung
- 5.1. Feststellung von Beziehungen zu nahe stehenden Personen
- 5.2. Feststellung der Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen
- 5.3. Prüfung der festgestellten Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen
- 5.3a. Kommunikation mit dem Aufsichtsorgan
- 5.4. Erklärungen der gesetzlichen Vertreter gegenüber dem Abschlussprüfer
- 5.4a. Beurteilung der Angaben von Beziehungen zu und Geschäftsvorfällen mit nahe stehenden Personen im Abschluss und Lagebericht
- 5.5. Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
- 5.6. Arbeitspapiere
- 6. Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
- 7. Übereinstimmung mit ISA
-
IDW Prüfungsstandard: Beziehungen zu nahe stehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 255)
-
IDW PS