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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Beziehungen zu nahe stehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 255)
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Nahe stehende Personen
- 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
- 4. Verantwortung des Abschlussprüfers
- 5. Planung und Durchführung der Abschlussprüfung
- 6. Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
- 7. Übereinstimmung mit ISA
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IDW Prüfungsstandard: Beziehungen zu nahe stehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 255)
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IDW PS