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- Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. A. 2023
- mehr...
- Claussen/Erne, Bank- und Kapitalmarktrecht, 6. A. 2023
- Ebers/Heinze/Krügel/Steinrötter, Künstliche Intelligenz und Robotik, 1. A. 2020
- Forgó/Helfrich/Schneider, Betrieblicher Datenschutz, 3. A. 2019
- Hamm, Rechtsanwaltshandbuch, 12. A. 2022
- Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multimedia-Recht, 62. EL Juni 2024
- Kaulartz/Braegelmann, Artificial Intelligence und Machine Learning, 1. A. 2020
- Klebeck/Dobrauz, Digitale Finanzdienstleistungen, 1. A. 2018
- Martinek/Semler/Flohr, Vertriebsrecht, 5. A. 2025
- Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, 2. A. 2021
- Stern/Sodan/Möstl, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund, 2. A. 2022
- Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. A. 2020
- Wagner/Holm-Hadulla/Ruttloff, Metaverse und Recht, 1. A. 2023
- Zoller Kapitalanlagenhaftung, 4. A. 2019
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.)
- 1 Einleitung
- 2 Anforderungen
- 3 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage 1: Beispiele für Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
- 1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, wenn eine wesentliche Unsicherheit besteht und die Angabe im Abschluss und Lagebericht angemessen ist
- 2. Eingeschränkter Bestätigungsvermerk mit eingeschränktem Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und mit eingeschränktem Prüfungsurteil zum Lagebericht, wenn eine wesentliche Unsicherheit besteht und der Abschluss und der Lagebericht aufgrund einer nicht angemessenen Angabe wesentlich falsch dargestellt sind
- 3. Versagungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, wenn die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach Beurteilung des Abschlussprüfers unangemessen ist (Einwendung i.S.v. IDW PS 405, Tz. 7 a))
- 4. Versagungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, wenn die Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht beurteilt werden kann (Prüfungshemmnis)
- 5. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, wenn die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt haben
- Anlage 2: Szenarien zur Anwendbarkeit der Anforderungen des IDW PS 270 n.F.
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IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.)
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IDW PS
Siehe auch ...
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